Tuesday, July 27, 2010

Die Schweiz, die fremde Nation.




Also, es war nicht ganz ernst gemeint: In einem flapsigen Mail vom 12. Juli an das Eidgenössische Justizdepartment habe ich wissen wollen, warum denn Herr Polanski so lange in der Schweiz eingesessen ist, wenn es dann doch zu einer ziemlich schweizerischen Lösung kommt.
Am 23.07. kam dann die überraschend ausführliche Antwort aus dem Department. Hier geht es mir aber eigentlich weniger um die Antwort an sich, als um die Tatsache, dass wenn man sich in der Schweiz sich einer Sache annimmt, das dann doch gründlich macht. Hier nun das Mail aus dem Eidgenössischen Justizdepartment:

Sehr geehrter Herr Wanko

Besten Dank für Ihre E-Mail. Ihre Bemerkungen zur Nichtauslieferung von Roman Polanski haben wir zur Kenntnis genommen. An dieser Stelle möchten wir Folgendes festhalten: Die Schweiz hatte nicht über Schuld oder Unschuld von Roman Polanski zu befinden. Es ging nicht darum, die Straftat zu qualifizieren, die ich persönlich für höchst verwerflich halte; vielmehr ging es einzig und allein darum zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA gegeben sind.

Diese Voraussetzungen waren aus zwei Gründen nicht gegeben: Einerseits haben die US-Behörden nicht alle Unterlagen eingereicht, um mit Bestimmtheit ausschliessen zu können, dass Roman Polanski die damals von der US-Justiz verhängte Strafe nicht bereits verbüsst hat. Andererseits wäre eine Auslieferung einem Verstoss gegen Treu und Glauben gleichgekommen: Seit seinem Hauskauf 2006 in Gstaad war allgemein bekannt, dass sich Roman Polanski regelmässig in der Schweiz aufhält, Massnahmen zu seiner Festnahme blieben dennoch aus, und Roman Polanski durfte also darauf vertrauen, dass er in der Schweiz keine Festnahme zu erwarten hat.

Zu Ihrer Frage Folgendes: Roman Polanski hat ausdrücklich auf das Beschleunigungsgebot verzichtet und vertiefte Abklärungen verlangt. Er strebte in den USA die Einstellung des gegen ihn geführten Strafverfahrens an und die Durchführung eines Abwesenheitsverfahrens. Die beiden Anträge sind im Dezember 2009 und im April 2010 abgelehnt worden. Da diese Rechtsschritte einen massgeblichen Einfluss hätten haben können - es wäre u.U. nämlich der Grund für das US-Auslieferungsersuchen dahingefallen -, zog sich das Auslieferungsverfahren in die Länge.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Medienmitteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements vom 12. Juli 2010 (www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2010/2010-07-12.html).

Freundliche Grüsse

XXX
Informationsdienst GS-EJPD

4 comments:

xedis said...

das hat echt stil, was die schweizer da schreiben, hut ab. in österreich hätte man da sicher keine antwort bekommen und wenn doch, dann höchstens eine patzige.

Martin G. Wanko said...

Ja, bei uns Ösis wäre die Antwort in etwa so patzig wie meine frage gewesen. ;-)

wa.

Anonymous said...

Bitte poste auch Deine Frage!!!

xedis said...

steht ja eh da: "In einem flapsigen Mail vom 12. Juli an das Eidgenössische Justizdepartment habe ich wissen wollen, warum denn Herr Polanski so lange in der Schweiz eingesessen ist, wenn es dann doch zu einer ziemlich schweizerischen Lösung kommt."

musst es genauer wissen?
LG xedis